Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Agentur Citievents (Partybus-NRW,com)
- 1 Geltungsbereich, Vertragspartner & Schriftformerfordernis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Vermittlungen und Angebote zwischen der Agentur Citievents, Inhaber David de Koning, Boleystr. 10, 47829 Krefeld (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). (2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (3) Individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der ausdrücklichen Textform durch den Anbieter.
- 2 Vertragsgegenstand & Vermittlungstätigkeit
(1) Der Anbieter betreibt ein Vermittlungs- und Vermietungsportal für Chauffeur- und Personenbeförderungsdienstleistungen (insb. Stretchlimousinen und Partybusse). Der Vertrag kann je nach Angebot die Vermittlung einer Dienstleistung an einen selbstständigen Kooperationspartner (Fahrzeugbetreiber/Beförderungsunternehmen) oder die eigene Durchführung im Rahmen einer Vermietung zum Gegenstand haben.
(2) Tritt der Anbieter als Vermittler auf, kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausführenden Beförderungsunternehmen zustande. Der Anbieter schuldet in diesem Fall lediglich die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Beförderung selbst. Die Haftung für die Durchführung der Fahrt liegt im Vermittlungsfall allein beim ausführenden Unternehmen.
(3) Angebote richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige sind von der Nutzung des Buchungsformulars ausgeschlossen. Täuscht der Kunde vorsätzlich über sein Alter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters im gesetzlich zulässigen Rahmen (u. a. BGB) unberührt.
- 3 Vertragsschluss & Pflichten bei der Buchung
(1) Die Präsentation der Fahrzeuge auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertrag kommt unmittelbar mit dem Absenden des Online-Buchungsformulars durch den Kunden rechtsverbindlich und kostenpflichtig zustande. Aufgrund der notwendigen logistischen Disposition (Fahrerzuteilung, Routenprüfung, Fahrzeugreservierung) benötigt der Anbieter eine rein administrative Bearbeitungszeit von bis zu 24 Stunden, um den Buchungsvorgang intern komplett abzuschließen und die finale Buchungsbestätigung zu übermitteln. Bei besonders kurzfristigen Buchungen (Fahrtantritt innerhalb der nächsten 48 Stunden) erfolgt die Bearbeitung und logistische Aktivierung durch den Anbieter entsprechend beschleunigt und prioritär. Die verbindliche Wirkung des Vertrages für den Kunden ab dem Absendezeitpunkt bleibt von dieser internen Bearbeitungszeit unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Formular (insb. Datum, Uhrzeit, Personenanzahl und Preise laut Vorabangebot) wahrheitsgemäß und korrekt auszufüllen. Bei Buchungen über die Mitternachtsgrenze hinaus (z. B. zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr) ist das korrekte Datum des Folgetages zwingend anzugeben; bei Unklarheiten gilt die Auslegung des Anbieters basierend auf dem logischen Buchungszusammenhang.
(4) Übermittelt der Kunde im Formular fehlerhafte, unvollständige oder nicht mit dem Vorabangebot übereinstimmende Daten (insb. zu niedrige Preise), behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag zu den Bedingungen des tatsächlichen Vorabangebots zu bestätigen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Erhalt der Buchungsbestätigung (auch im Spam-Ordner) selbstständig zu prüfen. Bleibt diese aus, hat er den Anbieter unverzüglich zu kontaktieren. Der Nicht-Erhalt der E-Mail entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Zahlungspflichten.
(6) Vorsätzliche Falschangaben oder sogenannte „Fake-Buchungen“, die zu logistischen Ausfällen führen, verpflichten den Kunden zum vollen Schadenersatz und werden gegebenenfalls strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
- 4 Mindestmietzeit, Routenplanung & Zeitberechnung
(1) Die Mindestbuchungsdauer für alle Fahrzeuge beträgt 1 Stunde. Die Fahrtzeit kann im Rahmen der Buchung in 30-Minuten-Intervallen verlängert werden. Jede angefangene halbe Stunde wird voll berechnet.
(2) Da die Fahrzeuge fest disponiert werden und Folgetermine wahrnehmen, muss die geplante Gesamtdauer direkt bei der Buchung verbindlich vereinbart werden. Eine spontane Verlängerung am Fahrtag während der Fahrt ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Chauffeur stimmt dem vor Ort aufgrund freier Kapazitäten ausdrücklich zu. In diesem Fall sind die Zusatzgebühren sofort in bar beim Chauffeur fällig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der zeitlichen Eventplanung die geänderten Fahrzeiten von Großfahrzeugen zu berücksichtigen. Die reine PKW-Navigationszeit (z. B. Google Maps) ist nicht maßgeblich. Wegen gesetzlicher Tempolimits (80 km/h auf Autobahnen für Busse/Großfahrzeuge) sowie erhöhtem Rangier- und Abbiegeaufwand gilt eine pauschale Aufrechnung der Fahrzeit von +50 % auf die reguläre PKW-Route als vereinbart.
(4) Plant der Kunde eine zu geringe Fahrzeit ein, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Kunden bei der Bestätigung auf eine Anpassung der Buchungsdauer hinzuweisen. Lehnt der Kunde die notwendige Zeitanpassung ab und kann die Fahrt deshalb logistisch nicht durchgeführt werden, steht dem Anbieter eine Bearbeitungs- und Ausfallpauschale in Höhe von 60,00 EUR inkl. MwSt. zu, sofern nicht die regulären Stornierungsbedingungen (§ 6) eine höhere Vergütung vorsehen. (5) Macht der Kunde ungenaue Angaben zur Mietdauer (z. B. „1–2 Stunden“), ist der Anbieter berechtigt, den höheren Zeitwert verbindlich einzubuchen und zu berechnen.
- 5 Preise, Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise auf der Webseite sind freibleibend. Maßgeblich ist das individuelle, schriftliche Angebot, welches ab Erstellung für 2 Kalendertage Gültigkeit besitzt.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt differenziert: Verbraucher ( BGB) erhalten Rechnungen inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Bruttopreise). Unternehmer ( BGB) erhalten Rechnungen auf Nettobasis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zuordnung erfolgt über die Angaben des Kunden im Buchungsformular und ist nachträglich nicht veränderbar.
(3) Der vollständige Rechnungsbetrag ist vor Fahrtantritt fällig. Die Zahlung hat entweder per Banküberweisung (Geldeingang auf dem Konto des Anbieters vor dem Fahrtag, Echtzeitüberweisung empfohlen) oder in bar direkt vor Beginn der Fahrt beim Chauffeur zu erfolgen. Nach Fahrtende ist eine Zahlung ausgeschlossen.
(4) Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung ist der Chauffeur berechtigt, die Durchführung der Fahrt zu verweigern. Verzögerungen, die durch Zahlungsdiskussionen vor Ort entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden von der gebuchten Fahrzeit abgezogen. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung besteht nicht.
(5) Nachträgliche Bestelländerungen bezüglich bereits gebuchter Zusatzleistungen (z. B. Getränkepakete, Korkgeldvereinbarungen) sind nach Vertragsschluss ausgeschlossen; eine Rückabwicklung oder Erstattung erfolgt nicht.
(6) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- 6 Stornierung & Terminverschiebung
(1) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den Vertrag vor Fahrtantritt zu stornieren. Die Stornierung hat zwingend in Textform (per E-Mail als direkte Antwort auf die Buchungsbestätigung) zu erfolgen. Das Risiko des Zugangs der Stornierungserklärung trägt der Kunde. Eine Stornierung wird erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam.
(2) Damit Vertragsschluss sofort logistische Aufwände entstehen (Fahrzeugblockierung, Fahrerdisposition, Verträge mit Dienstleistern), verliert der Anbieter bei einer Stornierung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nicht. Der Anbieter erhebt daher unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen folgende pauschalierte Stornierungsgebühren:
- Bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 30 % des Bruttogesamtpreises. (Ausnahme Sonderfeiertage*: 50 %)
- Weniger als 4 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin: 70 % des Bruttogesamtpreises. (Ausnahme Sonderfeiertage*: 85 %)
- Weniger als 1 Woche vor dem Termin: 85 % des Bruttogesamtpreises. (Ausnahme Sonderfeiertage*: 100 %)
- Weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100 % des Bruttogesamtpreises. *Als Sonderfeiertage gelten: Halloween, Heiligabend, 1. & 2. Weihnachtsfeiertag sowie Silvester.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den anfallenden Stornierungsgebühren verrechnet. Soweit vertraglich keine Anzahlung vereinbart war, bleibt die pauschale Schadensersatzforderung in voller Höhe bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bereits fest gebuchte Zusatzleistungen (z. B. separate Getränkebestellungen) werden bei einer Stornierung unabhängig vom Stornierungszeitpunkt immer zu 100 % berechnet. Die Ware kann nach Absprache innerhalb von 14 Tagen am Betriebssitz abgeholt werden.
(5) Persönliche Hinderungsgründe des Kunden (z. B. Krankheit, Unfall, Corona-Infektion, Absage oder Nichtgenehmigung der Hauptveranstaltung, Todesfälle) sowie Ereignisse höherer Gewalt, sofern sie dem Grunde nach im Vorfeld bekannt oder vorhersehbar waren, entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornierungsgebühren.
(6) Stimmt der Anbieter einer Terminverschiebung aus Kulanz zu, verzichtet der Kunde damit unwiderruflich auf die regulären Stornierungsfristen. Bei einer erneuten Absage oder Stornierung des verschobenen Termins werden sofort 100 % des Gesamtbetrages als Ausfallentschädigung fällig. Muss eine aus Kulanz verschobene Fahrt aufgrund behördlicher Verbote (z. B. Kontaktverbote) abgesagt werden, ist die Fahrt so lange zu verschieben, bis die Durchführung rechtlich wieder möglich ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Gegebenenfalls kann der Anbieter für die Durchführung einer Kulanz-Verschiebung eine Vorauszahlung von 100 % sowie eine Bearbeitungsgebühr ab 60,00 EUR verlangen.
(7) Die Rücknahme einer einmal erklärten Stornierung durch den Kunden ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug unmittelbar wieder freigegeben wird. Eine Reaktivierung liegt im freien Ermessen des Anbieters und erfolgt gegebenenfalls mit Alternativfahrzeugen.
- 7 Gesetzlicher Ausschluss des Kündigungs- und Widerrufsrechts
(1) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.
(2) Da es sich bei den Dienstleistungen des Anbieters um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Verbraucher. Die Buchung ist ab Absenden des Formulars endgültig bindend.
- 8 Zusatzleistungen, Fremdkosten & Logistik vor Ort
(1) Auslagen und Sondergebühren, die im Rahmen der Durchführung der Fahrt anfallen (z. B. Parkgebühren, Straßennutzungsgebühren, Maut/Vignetten, Schrankengebühren), sind nicht im Basispreis enthalten und vom Kunden vollumfänglich zusätzlich zu tragen bzw. dem Chauffeur vor Ort bar zu erstatten.
(2) Das Auslegen des optionalen roten Teppichs steht unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungs- und Umweltbedingungen (Trockenheit, keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs, Fußgänger oder Radfahrer) und liegt im Ermessen des Chauffeurs. Eine Minderung des Gesamtpreises bei Nicht-Auslegung ist ausgeschlossen.
(3) Gepäckstücke sind zwingend vorab anzumelden und schriftlich bestätigen zu lassen. Aufgrund von Kapazitätsgrenzen behält sich der Anbieter vor, für den Gepäcktransport Sondergebühren (50,00 EUR bis 100,00 EUR) zu erheben oder den Transport abzulehnen, falls die Sicherheit des Fahrzeugs gefährdet wird.
- 9 Verhaltensregeln, Pflichten & Haftung der Fahrgäste
(1) Der Chauffeur ist berechtigt, vor Fahrtantritt die Identität und Volljährigkeit des Kunden sowie der Fahrgäste mittels Personalausweises zu überprüfen. Kann die Volljährigkeit bei Abwesenheit des Hauptkunden nicht nachgewiesen werden, ist eine schriftliche Haftungsübernahme eines anwesenden Volljährigen zwingende Voraussetzung für den Fahrtantritt.
(2) Die Fahrgäste haben den Anweisungen des Chauffeurs Folge zu leisten und die Vorschriften der StVO (insb. die Anschnallpflicht) einzuhalten. Der Chauffeur ist berechtigt, einzelne Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt unverzüglich abzubrechen, wenn Fahrgäste den Anweisungen zuwiderhandeln oder eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs oder das Fahrzeug darstellen. Im Falle eines berechtigten Abbruchs bleibt der volle Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
(3) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist strikt untersagt, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung gegen Zahlung eines sogenannten „Korkgeldes“ getroffen.
(4) Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch für alle durch die Fahrgäste verursachten Schäden am oder im Fahrzeug (z. B. Beschädigungen des Interieurs, der Elektronik oder Außenhaut).
(5) Bei übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums wird eine sofort fällige Reinigungspauschale erhoben:
- Bei starken Verunreinigungen (z. B. Verschütten von klebrigen Getränken, Konfetti etc.): 50,00 EUR bis 500,00 EUR nach Aufwand.
- Bei Verunreinigung durch Erbrechen: Sofortige Pauschale von 500,00 EUR.
- Für beschädigte oder fehlende Gläser: Mindestens 5,00 EUR pro Glas. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens (z. B. wegen Ausfallzeiten des Fahrzeugs für Folgetermine) bleibt ausdrücklich vorbehalten. (6) Die Mitnahme von Kindersitzen oder Babyschalen ist aus technischen Gründen in den meisten Fahrzeugen ausgeschlossen. Sitzerhöhungen sind vorab zwingend abzusprechen. Kinder unter 16 Jahren werden nur in Begleitung mindestens einer volljährigen Aufsichtsperson befördert.
- 10 Gewährleistung, Haftungsausschluss & Ersatzfahrzeugrecht
(1) Der Anbieter haftet bei Schäden des Kunden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen.
(2) Für Verzögerungen, Ausfälle oder logistische Probleme, die auf höherer Gewalt oder unverschuldeten Ereignissen beruhen (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, unverschuldete Fahrzeugpannen, akute Werkstattaufenthalte, behördliche Sperrungen, unverschuldete Verkehrsunfälle, Staus), haftet der Anbieter nicht.
(3) Bei einem unvorhersehbaren Fahrzeugausfall ist der Anbieter berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug derselben Kategorie oder ein höherwertiges Fahrzeug bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, wird der Preis an das tatsächlich bereitgestellte Fahrzeug angepasst. Optische Abweichungen im Interieur oder Exterieur (da Fahrzeuge zum Teil von Kooperationspartnern stammen) berechtigen nicht zur Preisminderung.
(4) Kann trotz aller Bemühungen kein Ersatzfahrzeug gestellt werden, bietet der Anbieter alternative Termine an. Lehnt der Kunde diese ab, erfolgt eine kostenfreie Stornierung sowie die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen innerhalb von 5 Werktagen. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. für Kosten von Folgeveranstaltungen) sind ausgeschlossen.
(5) Leistungsmängel oder Beanstandungen sind unverzüglich noch vor Ort gegenüber dem Chauffeur und telefonisch/per Textform gegenüber dem Anbieter zu rügen, um eine sofortige Abhilfe zu ermöglichen. Wird diese Rüge schuldhaft unterlassen, sind nachträgliche Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Schriftliche Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Fahrt beim Anbieter eingehen.
(6) Technische Einschränkungen, die den Kern der Beförderungsleistung nicht beeinträchtigen, werden wie folgt geregelt und berechtigen nicht zur Preisminderung:
- Bei Ausfall der Haupt-Musikanlage ist der Anbieter berechtigt, eine adäquate mobile Soundbox einzusetzen.
- Bei extremen Außentemperaturen kann die physikalische Kühlleistung der Klimaanlage in Großfahrzeugen limitiert sein; dies gilt als vom Kunden akzeptiertes Risiko.
- Die Bereitstellung perfekt gekühlter Getränke steht unter dem Vorbehalt der technischen Kühlkapazitäten an Bord.
- 11 Logistik, Engpässe & Pufferzeiten
(1) Der Kunde trägt das Risiko für die Befahrbarkeit der Ziel- und Abholorte. Enge Straßen, Sackgassen, Gewichtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverbote für Großfahrzeuge sind dem Anbieter vorab mitzuteilen. Der Chauffeur hat vor Ort das alleinige Entscheidungsrecht bezüglich der Befahrbarkeit. Muss die Fahrt an einem sicher erreichbaren Ausweichort abgebrochen oder beendet werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.
(2) Der Kunde hat für eine pünktliche Abfahrt aller Fahrgäste zu sorgen. Verspätungen, die nicht vom Anbieter verschuldet sind, gehen zu Lasten der gebuchten Fahrtzeit.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter aufgrund unvorhersehbarer Verkehrs- und Dispositionslagen ein Zeitfenster von +/- 30 Minuten ab vereinbarter Uhrzeit als zulässigen Planungspuffer nutzen darf. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Preisminderung wegen des Erscheinens innerhalb dieses Zeitfensters ist ausgeschlossen. Daher ist es zwingend notwendig die weiteren Aktivitäten vor und nach der Fahrt so zu planen, das wenn die Fahrt vor oder nachgezogen wird genug Seit ist die Aktivitäten zu schaffen.
(4) Kommt es durch Verschulden des Anbieters zu einer Verspätung, hat der Kunde Anspruch auf die volle vereinbarte Fahrtzeit. Verkürzt der Kunde die Fahrtzeit aufgrund eigener Anschlusstermine eigenmächtig, bleibt er zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Kann der Anbieter die Verspätungszeit wegen nachfolgender Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers oder Anschlussterminen nicht nachholen, erfolgt eine zeitanteilige Rückerstattung basierend auf dem vereinbarten Halbstundensatz.
- 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Krefeld).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
